AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2024
I. Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Sollten für eine Bestellung abweichende Bedingungen vereinbart werden, so gelten diese nachrangig und als Ergänzung.
Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
II. Angebote und Abschlüsse
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kosten für die Erstellung von Angeboten können dem Besteller berechnet werden, sofern dies im Einzelfall vereinbart ist.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere wenn sie mündlich, telefonisch oder elektronisch getroffen werden, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Angaben in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Preislisten oder anderen Unterlagen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich erklärt.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Entwürfen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.
Bei Lieferung von Zeichnungsteilen behalten wir uns eine Mengentoleranz von +/- 10% vor.
III. Lieferzeit / Verzug
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller bereitzustellender Informationen und Unterlagen voraus. Werden diese nicht rechtzeitig bereitgestellt, verlängern sich die Lieferfristen und -termine angemessen, es sei denn, die Verzögerung ist von uns zu vertreten.
Der Besteller kann uns sechs Wochen nach Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, zu liefern. Mit Zugang dieser Aufforderung und Einhaltung sämtlicher Obliegenheiten gemäß Ziffer 2 Satz 1 geraten wir in Verzug.
Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn die Ware unser Werk oder Lager bis zum Ende der Frist verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde. Bei vorzeitiger Lieferung ist der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
Bei späteren Änderungen des Vertrages, die die Lieferfrist oder den Liefertermin beeinflussen können, vereinbaren die Parteien eine neue Lieferfrist oder einen neuen Liefertermin.
Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, zum vereinbarten Termin oder innerhalb der Frist zu liefern, verändern die Fristen und Termine entsprechend. Dauern diese Störungen länger als vier Monate, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Kommen wir in Verzug, kann der Besteller eine Entschädigung von 0,5% des Preises pro Woche des Verzuges verlangen, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises des verzögerten Teils der Lieferung oder Leistung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Lieferungen und Leistungen, für die keine festen Preise vereinbart wurden, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Preise verstehen sich netto ab Werk oder Lager zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Zölle und Versicherungen nicht ein.
Bei vereinbarter Montage trägt der Besteller neben der Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten und Transportkosten.
Bei wesentlichen Änderungen der Preisfaktoren (z.B. Löhne, Rohmaterialkosten) nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Zahlungen sind frei Zahlstelle ohne Abzug zu leisten. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag in Form von Vorkasse rein netto zu zahlen. 50% bei Auftragsbestätigung und der Restbetrag bei Mitteilung der Versandbereitschaft.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Zudem können wir Verzugszinsen und Schadensersatz verlangen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Änderungen in der Inhaberschaft oder Gesellschaftsform unverzüglich mitzuteilen.
V. Erfüllungsort / Gefahrenübergang / Versand / Fracht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@soulum-manufaktur.com.
VI. Verlegung / Montage
Der Besteller trägt die Kosten für alle Bau- und Nebenarbeiten sowie für die Bereitstellung der notwendigen Bedarfsgegenstände und -stoffe.
Der Besteller stellt rechtzeitig alle notwendigen Informationen über die Verlegestelle zur Verfügung.
Verzögert sich die Verlegung oder Montage durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, trägt er die zusätzlichen Kosten.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware nimmt der Besteller stets für uns vor. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen verarbeiteten Ware ein.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Entgegennahme von Lieferungen
IX. Sachmängel
Für Sachmängel haften wir wie folgt: Mängel sind innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung schriftlich zu rügen. Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Vertrag rückabwickeln oder mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung entstehen.
Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer XI.
X. Unmöglichkeit / Vertragsanpassung
Bei Unmöglichkeit der Lieferung kann der Besteller Schadensersatz verlangen, es sei denn, wir haben die Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Der Schadensersatzanspruch ist auf 10% des Wertes des nicht nutzbaren Teils der Lieferung beschränkt.
Unvorhersehbare Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, berechtigen uns zur Anpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
XI. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.
Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängel geltenden Frist.
Werden Gegenstände nach Zeichnungen oder Weisungen des Bestellers gefertigt, haftet der Besteller für die Verlet