AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben – selbst wenn wir in Kenntnis solcher abweichenden Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringen.

  2. Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Einzelvereinbarungen gelten lediglich ergänzend und nachrangig zu diesen AGB.

  3. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch für zukünftige Verträge, ohne dass es einer erneuten Hinweise bedarf.

  4. Sollte es bereits vorliegen, dass der Besteller mit unseren bisherigen AGB vertraut ist, sind abweichende Einkaufsbedingungen – selbst wenn sie ihm bekannt sein sollten – nicht anzuwenden.


II. Angebote und Vertragsabschlüsse

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots.

  2. Kosten für die Erstellung von Angeboten können, sofern ausdrücklich vereinbart, dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

  3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, auch wenn vorher mündliche, telefonische oder elektronische Absprachen erfolgt sind.

  4. Angaben in Katalogen, Preislisten, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  5. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen und weiteren Unterlagen vor. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen diese Unterlagen weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

  6. Bei der Lieferung von Zeichnungsteilen behalten wir uns eine Mengentoleranz von ±10 % vor.


III. Lieferzeit / Verzug

  1. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

  2. Die termingerechte Lieferung setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Verzögert sich die Bereitstellung der erforderlichen Informationen oder Unterlagen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

  3. Kommt es zu einem Lieferverzug, kann der Besteller uns frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung auffordern. Erst mit Eingang dieser Aufforderung und anschließender Nichterfüllung geraten wir in Verzug.

  4. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verlassen hat oder der Versandbereitschaftszeitpunkt mitgeteilt wurde.

  5. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Betriebsstörungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Bei Lieferverzug kann der Besteller pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwerts pro vollendeter Woche verlangen, höchstens jedoch 5 % des Werts des verspäteten Teils der Lieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit keine Festpreise vereinbart wurden, gelten die zum Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Zollkosten.

  2. Bei Montageleistungen trägt der Besteller sämtliche Nebenkosten, wie beispielsweise Reise- und Transportkosten.

  3. Ändern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Material- oder Lohnerhöhungen) nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht zu, die Preise angemessen anzupassen.

  4. Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug auf unser angegebenes Geschäftskonto zu leisten. Zahlungen durch Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht.

  5. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

  6. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung in zwei Tranchen:
    – 50 % bei Auftragserteilung (schriftliche Auftragsbestätigung)
    – 50 % bei Mitteilung der Versandbereitschaft

  7. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzufordern sowie Verzugszinsen (z. B. 8 % über dem Basiszinssatz) und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.

  8. Sämtliche Zahlungseingänge werden zunächst zur Deckung älterer, offener Forderungen angerechnet, wobei zunächst Nebenkosten, danach Zinsen und zuletzt der Hauptforderung zugerechnet werden.

  9. Änderungen in der Inhaberschaft oder Rechtsform des Bestellers sind uns unverzüglich mitzuteilen.


V. Erfüllungsort / Gefahrenübergang / Versand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung sowie für Zahlungen ist unser Geschäftssitz.

  2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer – spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers – auf den Besteller über.

  3. Die Wahl der Versandart sowie des Versandwegs obliegt uns, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


VI. Verlegung / Montage

  1. Der Besteller trägt alle Kosten für notwendige Vorarbeiten, Baustellenvorbereitungen sowie für erforderliche Hilfsmittel und Betriebsstoffe.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen zur Einbausituation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Vorgaben unserer Montage- oder Verlegeanleitungen strikt einzuhalten.

  3. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Bestellers zurückzuführen sind, gehen in dessen Kostenlast über.


VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

  2. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Besteller uns hiermit alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags gegenüber Dritten ab.

  3. Änderungen wie Verarbeitung, Umbildung oder Zusammenführen der gelieferten Ware mit anderen Materialien erfolgen stets in unserem Interesse. Wird die Ware mit fremden Materialien kombiniert, erlangen wir anteilig ein Miteigentumsrecht, bemessen am Wert unserer gelieferten Ware.

  4. Der Besteller hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

  5. Die Freigabe von Sicherheiten erfolgt auf unser schriftliches Ersuchen nur dann, wenn der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


VIII. Entgegennahme von Lieferungen

Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich anzunehmen. Eine Verweigerung der Annahme aufgrund unwesentlicher Mängel ist nicht zulässig.


IX. Sachmängel / Garantie

  1. Für Sachmängel leisten wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr – hiervon ausgenommen sind Materialmängel an Montage-, Installations- oder sonstigen Leistungen, für die wir keine Garantie übernehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

  2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

  3. Der Besteller hat uns zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu setzen. Scheitert die Nacherfüllung, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Mängelansprüche bestehen nicht bei:
    – unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
    – Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Einbau oder äußere Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen

  5. Im Garantiefall wird ausschließlich das Material ersetzt.

  6. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit:
    – De- und Reinstallation
    – Transport-, Versand- oder Lieferleistungen
    – Nutzungsausfällen
    – Folgeschäden
    – Gewinneinbußen
    Diese Ausschlüsse gelten uneingeschränkt auch im Falle von Mängeln oder Reklamationen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Arbeitszeit, Montageleistungen oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen.


X. Unmöglichkeit / Vertragsanpassung

  1. Sollten wir an der Leistungserbringung scheitern, haften wir – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – höchstens bis zu 10 % des Wertes des nicht nutzbaren Teils der Lieferung.

  2. Unvorhergesehene Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder Durchführung des Vertrags erheblich beeinflussen, berechtigen uns zur Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag.


XI. Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.

  2. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist für Sachmängel.

  3. Wird die Ware nach Vorgaben, Zeichnungen oder Weisungen des Bestellers gefertigt, haftet der Besteller für etwaige Verletzungen von Schutzrechten Dritter.


XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.


XIII. Datenschutz

  1. Sofern personenbezogene Daten des Bestellers verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  2. Anfragen zum Datenschutz oder zur Ausübung von Betroffenenrechten sind an die in der Auftragsbestätigung oder auf unserer Webseite angegebenen Kontaktdaten zu richten.


XIV. Änderungsvorbehalt der AGB

  1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist.

  2. Änderungen werden dem Besteller in zumutbarer Weise, etwa per E-Mail oder in der nächsten Auftragsbestätigung, mitgeteilt.

  3. Wird innerhalb einer angemessenen Frist nicht widersprochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.


XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Diese AGB stellen sicher, dass unsere Garantie ausschließlich Materialmängel umfasst und wir keinerlei Garantie, Haftung oder Kostenübernahme für Montageleistungen, De-/Reinstallation, Transport, Nutzungsausfälle, Folgeschäden oder Gewinneinbußen übernehmen – auch nicht im Falle von Mängeln oder Reklamationen.

Für Rückfragen oder weiterführende Erläuterungen zu einzelnen Klauseln stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


 

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Du:
Bitte ergänze die Punkte aus den vorherigen AGBS
 
ChatGPT:

Im Folgenden finden Sie die final überarbeitete und zusammengeführte Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den B2B-Bereich. Dieser Text integriert alle wesentlichen Punkte aus den vorangegangenen Versionen sowie die ergänzenden Aspekte, um einen umfassenden Rechtsschutz sicherzustellen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2024


I. Allgemeine Bestimmungen / Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben – selbst wenn wir in Kenntnis solcher abweichenden Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringen.

  2. Alle im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Einzelvereinbarungen gelten lediglich ergänzend und nachrangig zu diesen AGB.

  3. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch für zukünftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

  4. Bestehen bereits frühere Geschäftsbeziehungen, in denen der Besteller unsere AGB zur Kenntnis genommen hat, finden abweichende Einkaufsbedingungen keine Anwendung.


II. Angebote und Vertragsabschlüsse

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots dar.

  2. Kosten für die Erstellung von Angeboten können, sofern ausdrücklich vereinbart, dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

  3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, auch wenn vorangegangene mündliche, telefonische oder elektronische Absprachen erfolgt sind.

  4. Angaben in Katalogen, Preislisten, Anzeigen oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  5. Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen diese Unterlagen weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertrag zustande, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.

  6. Bei der Lieferung von Zeichnungsteilen behalten wir uns eine Mengentoleranz von ±10 % vor.


III. Lieferzeit / Verzug

  1. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

  2. Die termingerechte Lieferung setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Verzögert sich die Bereitstellung der erforderlichen Informationen oder Unterlagen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

  3. Kommt es zu einem Lieferverzug, kann der Besteller uns frühestens sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung auffordern. Erst mit Eingang dieser Aufforderung und anschließender Nichterfüllung geraten wir in Verzug.

  4. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verlassen hat oder der Versandbereitschaftszeitpunkt mitgeteilt wurde.

  5. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Betriebsstörungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen. Dauert die Behinderung länger als vier Monate, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Bei Lieferverzug kann der Besteller pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des Lieferwerts pro vollendeter Woche, höchstens jedoch 5 % des Wertes des verspäteten Teils der Lieferung, verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit keine Festpreise vereinbart wurden, gelten die zum Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Zollkosten.

  2. Bei Montageleistungen trägt der Besteller zusätzlich sämtliche Nebenkosten, wie beispielsweise Reise- und Transportkosten.

  3. Ändern sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Material- oder Lohnerhöhungen) nach Vertragsschluss, behalten wir uns das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen.

  4. Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug auf unser angegebenes Geschäftskonto zu leisten. Zahlungen durch Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht.

  5. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

  6. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung in zwei Tranchen:
    – 50 % bei Auftragserteilung (schriftliche Auftragsbestätigung)
    – 50 % bei Mitteilung der Versandbereitschaft

  7. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzufordern sowie Verzugszinsen (z. B. 8 % über dem Basiszinssatz) und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.

  8. Sämtliche Zahlungseingänge werden zunächst zur Deckung älterer, offener Forderungen angerechnet (zuerst Nebenkosten, danach Zinsen und zuletzt der Hauptforderung).

  9. Änderungen in der Inhaberschaft oder Rechtsform des Bestellers sind uns unverzüglich mitzuteilen.


V. Erfüllungsort / Gefahrenübergang / Versand

  1. Erfüllungsort für die Lieferung sowie für Zahlungen ist unser Geschäftssitz.

  2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer – spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers – auf den Besteller über.

  3. Die Wahl der Versandart sowie des Versandwegs bleibt uns vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


VI. Verlegung / Montage

  1. Der Besteller trägt alle Kosten für notwendige Vorarbeiten, Baustellenvorbereitungen sowie für erforderliche Hilfsmittel und Betriebsstoffe.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen zur Einbausituation rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Vorgaben unserer Montage- bzw. Verlegeanleitungen strikt einzuhalten.

  3. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Bestellers zurückzuführen sind, gehen in dessen Kostenlast über.


VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

  2. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Besteller uns hiermit sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags gegenüber Dritten ab.

  3. Änderungen wie Verarbeitung, Umbildung oder Zusammenführen der gelieferten Ware mit anderen Materialien erfolgen stets in unserem Interesse. Wird die Ware mit fremden Materialien kombiniert, erlangen wir anteilig ein Miteigentumsrecht, bemessen am Wert unserer gelieferten Ware.

  4. Der Besteller hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

  5. Die Freigabe von Sicherheiten erfolgt nur auf unsere schriftliche Zustimmung, sofern der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


VIII. Entgegennahme von Lieferungen

Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich anzunehmen. Eine Verweigerung der Annahme aufgrund unwesentlicher Mängel ist nicht zulässig.


IX. Sachmängel / Garantie

  1. Für Sachmängel leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit einer Frist von 12 Monaten ab Lieferung – ausgenommen sind Leistungen, für die wir ausdrücklich keine Garantie übernehmen (z. B. Montage- oder Installationsarbeiten).

  2. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

  3. Der Besteller hat uns zur Nacherfüllung eine angemessene Frist zu setzen. Sollten wir an der Leistungserbringung scheitern, haften wir – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – höchstens bis zu 10 % des Wertes des nicht nutzbaren Teils der Lieferung.

  4. Mängelansprüche bestehen nicht bei:
    – unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
    – Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Einbau oder äußere Einflüsse nach Gefahrübergang entstehen

  5. Im Garantiefall wird ausschließlich das Material ersetzt.

  6. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Kosten im Zusammenhang mit:
    – De- und Reinstallation
    – Transport-, Versand- oder Lieferleistungen
    – Nutzungsausfällen
    – Folgeschäden
    – Gewinneinbußen
    Diese Ausschlüsse gelten uneingeschränkt, auch im Falle von Mängeln oder Reklamationen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Arbeitszeit, Montageleistungen oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen.


X. Unmöglichkeit / Vertragsanpassung

  1. Sollten wir an der Leistungserbringung scheitern, haften wir – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – höchstens bis zu 10 % des Wertes des nicht nutzbaren Teils der Lieferung.

  2. Unvorhergesehene Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder Durchführung des Vertrags erheblich beeinflussen, berechtigen uns, den Vertrag anzupassen oder zurückzutreten.


XI. Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor.

  2. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist für Sachmängel.

  3. Wird die Ware nach den Vorgaben, Zeichnungen oder Weisungen des Bestellers gefertigt, haftet der Besteller für etwaige Verletzungen von Schutzrechten Dritter.


XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich ungarisches Recht.

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz.


XIII. Datenschutz

  1. Sofern personenbezogene Daten des Bestellers verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  2. Anfragen zum Datenschutz oder zur Ausübung von Betroffenenrechten sind an die in der Auftragsbestätigung oder auf unserer Webseite angegebenen Kontaktdaten zu richten.


XIV. Änderungsvorbehalt der AGB

  1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist.

  2. Änderungen werden dem Besteller in zumutbarer Weise (z. B. per E-Mail oder in der nächsten Auftragsbestätigung) mitgeteilt.

  3. Wird innerhalb einer angemessenen Frist nicht widersprochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.


XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.